Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die feine Linie apartment GmbH
Oberschönauer Straße 109
83471 Schönau am Königssee
Steuernummer DE322927859
– nachstehend „Felia“ genannt –

Präambel
Die Felia schließt den Mietvertrag im Namen und in Vollmacht des Eigentümers ab. Die Felia selbst ist also Vermittler und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung alle im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen und zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen. Wir sind kein Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB.

Weiterhin ist er bevollmächtigt alle Forderungen aus diesem Vertrag gegen den Mieter geltend zu machen. Die Agentur Felia wird im nachfolgenden Text Vermittler genannt.

1. Der Beherbergungsvertrag mit dem Eigentümer kommt mit Unterschriebenen Mietvertrag und Anzahlung zustande, welche der Vermittler als Vertreter des Eigentümers vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

2. Der Mietvertrag kann von Ihnen nach Maßgabe des Folgenden mittels schriftlicher Erklärung gekündigt werden:
- bis 49 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
- bis 35 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises
- bis 21 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises

Die Stornokosten werden vom Gesamtpreis berechnet

Für die Einhaltung der vorstehenden Fristen ist jeweils der Eingang der Erklärung bei uns maßgeblich. Auf die von Ihnen mit der Kündigung übernommene Zahlungsverpflichtung werden zu Ihren Gunsten die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Ferienobjekts angerechnet. Für den Fall, dass Sie das Ferienobjekt nicht kündigen, jedoch auch nicht beanspruchen, bleiben Sie zur Entrichtung der Miete verpflichtet. Auf diese Zahlungsverpflichtung werden zu Ihren Gunsten ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer etwaigen, anderweitigen Vermietung des Ferienobjekts angerechnet. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

3. Die Schlüssel für das Ferienobjekt erhalten Sie am Anreisetag vor Ort ab 16:00 Uhr persönlich oder über unseren Schlüsselsafe an der Unterkunft. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie per Email. Sämtliche Schlüssel sind am Abreisetag bis spätestens 9:00 bzw. 10:00 Uhr wieder abzugeben. Hierzu dient in der Regel ebenfalls der Schlüsselsafe an der Unterkunft. Für den Fall einer verspäteten Rückgabe sämtlicher Schlüssel haften Sie für jede Nacht der Verspätung auf eine Entschädigung in Höhe einer Tagesmiete. Ferner haften Sie für alle daraus folgenden nutzlosen Aufwendungen und Schäden, insbesondere auch Schadensersatzforderungen der Folgemieter auf Grund einer verspäteten Überlassung des Ferienobjektes. Erfolgt die Rückgabe sämtlicher Schlüssel trotz Aufforderung nicht, ist der Vermieter berechtigt, auf Ihre Kosten die Türschlösser austauschen zu lassen.

4. Soweit uns die Gemeinden per Satzung verpflichten, die Kurabgabe bei Ihnen einzuziehen, erhalten Sie von uns für jede Person wie in der jeweiligen Gemeinde geregelt (ab 6 bzw. 17 Jahren) bei Ihrer Anreise eine Kurkarte. Bitte hinterlassen Sie die Kurkarten bei Ihrer Abreise wieder in der jeweiligen Unterkunft. (Betrifft nicht Bad Reichenhall) Bei Verlust müssen wir Ihnen eine Gebühr von € 5,00 für jede Kurkarte berechnen.

5. Pro buchende Person (ausgenommen Babys bis 2 Jahre) stellen wir Ihnen ein Wäschepaket zur Anreise zur Verfügung. Auf Wunsch kann auch ein Kinderhochstuhl, sowie ein Kinderbett für einmalig € 40,00 pro Baby mitbestellt werden, solange Vorrat reicht. Weitere Wäschepakete können gegen eine Gebühr in Höhe von € 30,00 pro Person bereit gestellt werden.

6. Das Ferienobjekt darf nur mit der von Ihnen bei der Buchung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Anzugeben sind alle Personen. Im Übrigen darf das Ferienobjekt nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden.

7. Der Aufenthalt von Haustieren im Ferienobjekt ist untersagt, sofern keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Das Rauchen ist ebenfalls in allen unseren Unterkünften untersagt. Die Vorgaben sind dringend zu beachten, weil Folgemietern ausdrücklich zugesichert wird, dass sich in dem Ferienobjekt keine Haustiere aufgehalten haben bzw. dort nicht geraucht wurde. Für alle an den Vermieter oder uns im Falle Ihrer Zuwiderhandlung herangetragenen Forderungen haben Sie einzustehen.

8. Bitte zeigen Sie uns etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Ferienobjektes und des Inventars, einschließlich solcher des Reinigungszustandes, unverzüglich an, damit wir Abhilfe schaffen können. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie das Ferienobjekt zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben.

9. Das Ferienobjekt ist von Ihnen bei Abreise in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein; Mülleimer entleert; Flaschen entsorgt; Geschirr abgewaschen; Elektrogeräte ausgeschaltet; sämtliche Fenster und Türen verschlossen. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, Ihnen unseren diesbezüglichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

10. Falls Ihnen im Ferienobjekt ein Internetanschluss zur Verfügung steht, verpflichten Sie sich, jedwede rechtswidrige Handlung zu unterlassen und keine rechtswidrigen Inhalte aufzurufen. Für den Fall des Verstoßes hiergegen, haften Sie für alle Folgen und stellen uns und den Vermieter diesbezüglichen Ansprüchen frei.

11. Der Vermieter haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns. Sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

12. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages, einschließlich dieser Bedingungen, sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden. Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten.

13. Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Onlinestreitschlichtung (OS) bereit: Der Vermieter ist nicht bereit, an Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Sollten Sie zu diesem Vertrag eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, können Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung über den Versicherungsombudsmann e. V. (Schlichtungsstelle) abgewickelt werden.

Stand: 07/2023